H.D.Schulz Luftfahrt Im Jagdfeld-neu 13 41812 Erkelenz Tel. 02431 9568744 Fax 02431 9568715 Mobil: 0163 4053000 Email: detlef@hdschulz.de
Ausbildungsbedingungen Kunstflugausbildung
Voraussetzungen für den Erwerb der Kunstflugberechtigung sind :
--die praktische Tätigkeit von mindestens 30 Flugstunden als verantwortlicher Flugzeugführer nach Erwerb der Erlaubnis auf Flugzeugen oder TMG --eine Kunstflugausbildung von mindestens 5 Flugstunden --angemessenen theoretischen Unterricht
Lehrbetrieb
Das Flugsicherheits- bzw. Kunstflugtraining wird im Namen und unter Aufsicht des
Unternehmens H.D. Schulz Luftfahrt gemäß EASA FCL.800 und AMC1, EASA FCL.745 und den dazugehörigen Verordnungen für UPRT, Preise und jeweiliger Leistungsumfang sind einer getrennten Aufstellung zu entnehmen.
Gewährleistung
Die Ausbildung erfolgt gemäß EASA FCL.800 unter sicherheitsrelevanten Aspekten mit dem Ziel der Befähigung des Bewerbers für den Kunstflug nach vorgegebenen Syllabus. Eine Erfolgsgarantie kann jedoch nicht gegeben werden ! Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, gegenüber der Schule oder seiner Beauftragten, über die Verrechnung nicht abgeflogener Flugstunden hinaus werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen !
Pflichten des Bewerbers
Der Bewerber verpflichtet sich, den Anweisungen der Schule und seiner Lehrer im Rahmen der Ausbildung oder Einweisung strikt Folge zu leisten.
Einige Flugübungen sind mit einer höheren körperlichen Belastung als bei normalen Flugbetrieb verbunden. Der Bewerber wurde entsprechend eingewiesen und versichert, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen Eine Haftung für übungsbedingte körperliche Beeinträchtigungen wird ausdrücklich ausgeschlossen ! Grundsätzlich wird jede Übung auf Verlangen des Bewerbers sofort beendet !
Beenden der Ausbildung
Beide Parteien sind berechtigt, ohne Angaben von Gründen, die Ausbildung oder Einweisung jederzeit vorzeitig zu beenden. In Anspruch genommene Flugstunden oder sonstige vereinbarte Leistungen der Schule werden sofort abgerechnet und sind unmittelbar fällig ! Eventuell nicht in Anspruch genommene Flugstunden aus Pauschalvereinbarungen werden zu dem vereinbarten Einzelstundenpreis ohne Abzug erstattet !
Haftung
Die Haftung der Schule oder seiner Beauftragten für unmittelbare Schäden aus fahrlässigem Verhalten gleich welcher Art, ist ausgeschlossen ! Für das im Ausbildungsbetrieb befindliche Luftfahrzeug besteht gemäß der gesetzlichen Bestimmungen eine Unfallversicherung für 2 Sitzplätze Die Deckungssummen können auf Wunsch vom Bewerber eingesehen werden. Alle über die Deckung dieser Versicherung hinausgehenden Ansprüche gegenüber der Schule, seiner Beauftragen, dem Unternehmen H.D.SCHULZ LUFTFAHRT oder dem Halter des Luftfahrzeuges sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Alleinflügen mit dem Schulflugzeug haftet der Bewerber bei Unfälle für Schäden am Flugzeug bis zu einer Schadenhöhe von EUR 5000,-- Im Falle einer groben Fahrlässigkeit tritt volle Haftung ein !
Termine
Die theoretische Einweisung erfolgt in der Regel als Gruppenunterricht und ist den einzelnen praktischen Übungsabschnitten vorgeschaltet. Die Teilnahme ist für den Bewerber Pflicht.
Die praktischen Übungen werden in der Regel im Block bei ausreichenden Wetterbedingungen an Wochenenden durchgeführt. Davon abweichende Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt
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